Am 1.1.2020 ist die neue Kassensicherungsverordnung in Kraft getreten. Nach dieser sind Sie verpflichtet Ihr Kassensystem mit einer zertifizierten technischen Sicherungseinrichtung (TSE) auszustatten.

Da die Zertifizierungen erst sehr spät erfolgt sind und damit keine TSE am Markt verfügbar waren, hat das Bundesfinanzministerium eine Nichtbeanstandungsregelung bis zum 30.9.2020 erlassen, die jetzt ausläuft und nicht verlängert wird.

Wegen der gegenwärtig angespannten Lage aufgrund der Corona Pandemie und der Umstellung der Kassensysteme im Zusammenhang mit der Änderung der Mehrwertsteuersätze, haben 15 Bundesländer jedoch Erlasse herausgegeben, welche die Frist zur Umstellung nochmals bis spätestens zum 31.3.2021 verlängern. Dieses ist jedoch, je nach Bundesland, an Bedingungen geknüpft.

In den meisten Bundesländern reicht es, wenn bis zum 30.9.2020 eine verbindliche Bestellung vorliegt. Einige Bundesländer, z.B. Berlin, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, weichen hiervon jedoch ab und verlangen eine Bestellung bis spätestens zum 30.8.2020, oder knüpfen die Fristverlängerung an weitere Bedingungen.

Der ZDH hat eine Übersicht über die Regelungen der einzelnen Bundesländer veröffentlicht, die sie auf der Homepage des ZDH herunterladen können.

Für die von uns gelieferten Kassensysteme von Metalprogetti steht jetzt ein Update zur Verfügung, das die Anbindung einer TSE ermöglicht. Um größtmögliche Freiheit bei der Wahl der TSE zu lassen, haben wir uns dafür entschieden die Zusatzsoftware EFR von efsta für die Kommunikation zwischen dem Kassensystem und der TSE zu verwenden. Damit haben Sie die Möglichkeit unterschiedliche Hardware-TSE, sowie auch eine cloudbasierte TSE (sobald sie zertifiziert ist) zu verwenden.

Unsere Kunden werden in den nächsten Tagen angeschrieben und erhalten ein Formular mit dem Update, EFR Software und TSE bestellt werden können.